Objekt- und Genehmigungsplanung
Bevor mit einem Bauprojekt, einer Nutzungsänderung für eine Immobilie oder dem Abbruch einer baulichen Anlage begonnen werden kann, muss dieses Vorhaben i.d.R. behördlich genehmigt werden. Dazu wiederum ist eine Genehmigungsplanung bzw. ein Bauantrag erforderlich, der nur von einem bauvorlageberechtigten Beauftragten eingereicht werden darf. Bei der Erstellung des Bauantrages sind viele Aspekte des geplanten Projektes zu beachten – bei Fehlern kann es leicht zu Verzögerungen des Bauvorhabens kommen. Für meine Kunden übernehmen wir die komplette Planung zur Genehmigung und Ausführung von Hochbauten sowohl im Neubau als auch für das Bauen im Bestand (also Umbauten und Sanierungen) im Massiv- und im Holzbau.